AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsschluss
(1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der SAM Consulting GmbH (im Folgenden: SAM Consulting). Mit der Entgegennahme eines Angebots, einer Auftragsbestätigung, spätestens aber mit Erteilung eines Auftrags oder Entgegennahme einer Leistung erkennt der Kunde an, dass die Geschäftsbedingungen für die gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen gelten.
(2) Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen der Kunden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Unser Schweigen auf anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden bedeutet kein Einverständnis mit deren Geltung.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Im Einzelvertrag werden die zu erbringenden Leistungen festgelegt und insbesondere die Vergütung, Nebenkosten, Fälligkeiten, Termine und Dauer, Sachmittel sowie der Arbeitsort geregelt.
(2) SAM Consulting kann die ihr obliegenden Leistungen persönlich erbringen oder durch fachkundige Mitarbeiter oder von ihr sonst beauftragte Dritte erbringen lassen. Dies gilt nicht, wenn und soweit abweichende Regelungen ausdrücklich und schriftlich getroffen worden sind.
(3) Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Aufträge oder Bestellungen schriftlich angenommen, Annahmeerklärungen schriftlich bestätigt oder Leistungen erbracht haben. Gleiches gilt für Ergänzungen und Änderungen des Vertrags.
(4) Technische Angaben und Daten in Verkaufs- und Werbeunterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
(5) Der Kunde ist an einen uns erteilten Auftrag drei Wochen gebunden; die Frist beginnt mit Eingang des Auftrags bei uns. Die Bindung des Kunden an seinen Auftrag entfällt, wenn wir die Annahme ablehnen oder nicht innerhalb der hier bestimmten Frist erklären.
§ 3 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde hat die Pflicht, alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, die die Erfüllung der vereinbarten Leistung ermöglichen. Dazu gehören insbesondere die Bereitstellung von Anschlussmöglichkeiten (insbesondere für Strom, Netzwerk, Telekommunikation) bei Arbeiten vor Ort und die Bereitstellung der erforderlichen Software- und Arbeitsumgebung (insbesondere Hardware, Betriebssystem, Zubehör), sofern sich aus dem Einzelauftrag nichts anderes ergibt.
(2) Der Kunde wird SAM Consulting unverzüglich mit allen Informationen versorgen, die zur Erbringung der Leistungen erforderlich sind. Der Kunde benennt SAM Consulting einen ständigen Ansprechpartner, der auf Seiten des Kunden für die Durchführung des Auftrags verantwortlich ist und der SAM Consulting für die notwendigen, den Auftrag betreffenden Informationen zur Verfügung steht und die Kontakte beschafft, welche für den unverzüglichen Fortgang der Arbeiten einschließlich der notwendigen Entscheidungen zweckmäßig sind.
(3) Der Kunde weist SAM Consulting auf die in seinem Betrieb geltenden bzw. die Durchführung des Auftrags betreffenden Schutz- und Sicherheits-bestimmungen hin.
(4) Mehraufwendungen durch fehlerhafte oder unzureichende Vorbereitungs-maßnahmen hat der Kunde zu tragen.
§ 4 Termine und Fristen
(1) Sämtliche Termine und Fristen sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
(2) Vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen, wenn der Vertrag geändert oder ergänzt wird oder der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach § 2 nicht rechtzeitig nachkommt.
(3) SAM Consulting hat Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt, wie z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen u.ä. nicht zu vertreten. Etwa vereinbarte Fristen und Termine werden für den Zeitraum, in dem SAM Consulting aufgrund der vorstehend aufgeführten Gründe an der Leistung verhindert ist, verlängert bzw. verschoben.
§ 5 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung der Lieferungen und Leistungen von SAM Consulting richtet sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag und den jeweils gültigen Honorarsätzen von SAM Consulting. Gleiches gilt für die Fahrt- bzw. anderen Nebenkosten.
(2) Alle Preise verstehen sich in EURO. Die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
(3) Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Der Kunde kommt 14 Tage nach Zugang einer Rechnung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(5) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur in Fällen von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zu.
§ 6 Geheimhaltung
(1) SAM Consulting verpflichtet sich, vertrauliche Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und solche Kenntnisse und Informationen, soweit sie nicht offenkundig sind, nicht an Dritte weiterzugeben. SAM Consulting wird seine Mitarbeiter entsprechend zur Geheimhaltung verpflichten.
(2) SAM Consulting wird überlassene Daten und Unterlagen sorgfältig aufbewahren und auf schriftliche Aufforderung des Kunden die Daten löschen bzw. die Unterlagen vernichten oder zurückgeben.
(3) Der Kunde wird Daten und Unterlagen, die ihm im Zuge des Auftrags zugänglich gemacht worden sind, nach Beendigung des Auftrags zurückgeben und über vertrauliche Informationen Stillschweigen bewahren.
§ 7 Datenschutz
(1) Der Kunde wird gemäß § 33 BDSG, § 4 Abs. 1 TDDSG und § 18 Abs. 1 MDStV darauf hingewiesen, dass die Angaben, die er im Rahmen des Vertragsverhältnisses macht, von SAM Consulting in dem für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren gespeichert, erhoben, verarbeitet und genutzt werden (§ 5 TDDSG, § 19 Abs. 1 MDStV). Der Kunde wird außerdem darauf hingewiesen, dass SAM Consulting Nutzungs- und Abrechnungsdaten im Rahmen des § 6 und § 19 MDStV erhebt, verarbeitet und nutzt.
(2) SAM Consulting wird alle Kundendaten vertraulich behandeln. Über das zur Durchführung des Kundenauftrags erforderliche Maß hinaus verwendet SAM Consulting die überlassenen Daten nur mit Einwilligung des Kunden.
§ 8 Haftung
(1) SAM Consulting haftet bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Durchschnittsschaden.
(2) Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.
(3) Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung von Daten und damit verbundenen Folgeschäden haftet SAM Consulting nur in Höhe der Kosten, die beim Kunden für die Erstellung von Sicherungskopien der Daten angefallen sind oder, wenn der Kunde solche Kopien nicht erstellt hat, angefallen wären, sowie für die Kosten der Übernahme der Daten aus der Sicherungskopie. Der Kunde ist verpflichtet, Sicherungskopien anzufertigen.
(4) SAM Consulting weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Dem Kunden ist bekannt, dass SAM Consulting technisch in der Lage ist, das gesamte auf dem Webserver gespeicherte Datenmaterial jederzeit einzusehen. Auch anderen Teilnehmern am Internet ist es unter Umständen möglich, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.
(5) Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Vertragspartners sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Beratungsleistungen
(1) Bei Beratungs-, Schulungs- und Unterstützungsleistungen schuldet SAM Consulting nur die Beratungs-, Schulungs- und Unterstützungsleistung und nicht den wirtschaftlichen Erfolg bzw. das Gelingen eines Projektes oder Gesamtvorhabens.
(2) Eine Abnahme sowie eine Gewährleistung finden nicht statt. Bei Leistungsmängeln hat der Kunde die gesetzlichen Rechte, insbesondere das Recht zur Kündigung des Vertrages.
§ 10 Abnahme
(1) Nach Meldung einer Fertigstellung hat eine Abnahme unverzüglich zu erfolgen.
(2) Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme als erfolgt.
(3) Kommt es innerhalb von 14 Tagen nach Meldung der Fertigstellung nicht zu einer Abnahme aus Gründen, die SAM Consulting nicht zu vertreten hat, so gilt die Leistung als abgenommen.
§ 11 Gewährleistung
(1) Gegebenenfalls auftretende Mängel sind SAM Consulting unverzüglich schriftlich unter Beilage aller der Fehlerdiagnose dienlichen Unterlagen anzuzeigen.
(2) SAM Consulting wird nach eigener Wahl berechtigte Mängel zunächst nach Absprache mit dem Kunden innerhalb zumutbarer Frist kostenlos beseitigen oder neu liefern/leisten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr.
§ 12 Schutzrechte Dritter
(1) SAM Consulting geht für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland davon aus, dass die vertragsgemäße Verwendung ihrer Lieferungen und Leistungen keine Schutzrechte Dritter beeinträchtigt.
(2) SAM Consulting und der Kunde benachrichtigen sich gegenseitig unverzüglich, wenn Dritte Schutzrechtsverletzungen geltend machen.
(3) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Verwendung des von ihm gestellten Bild-, Text- oder Tonmaterials nicht Schutzrechte Dritter beeinträchtigt; er stellt SAM Consulting insofern von der Haftung frei.
§ 13 Software
(1) An von SAM Consulting entwickelten Programmen und den dazugehörigen Dokumentationen sowie diesbezüglichen nachträglichen Ergänzungen wird dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zum Gebrauch durch den Kunden im Zusammenhang mit den Produkten, für die die Software geliefert wurde, eingeräumt.
(2) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Software und die dazugehörigen Dokumentationen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SAM Consulting Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Es ist dem Kunden untersagt, den Objectcode der Software zurückzuentwickeln, zu reassemblen oder in welcher Weise auch immer zu bearbeiten oder zu ändern. Jegliche Vervielfältigung der Software ist mit Ausnahme einer Sicherungskopie untersagt.
(3) Für andere, von Dritten entwickelte und von SAM Consulting vertriebene Software gelten die Lizenz- und Urheberrechtsbestimmungen des jeweiligen Herstellers. Gleiches gilt für auf Open-Source-Software basierender Software.
§ 14 Webhosting
(1) Soweit WEBHOSTING Gegenstand des Vertrages ist, gelten die Bestimmungen dieses Paragraphen ergänzend zu den übrigen Bestimmungen.
(2) SAM Consulting räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, durch Nutzung von Massenspeicher (z.B. Festplatte) eines Computersystems, das ständig an das Internet angebunden ist (Webserver), Daten im World Wide Web dergestalt zu präsentieren, dass sie weltweit über das lnternet abrufbar sind (Webseite, Homepage, Präsenz). Hierzu stellt SAM Consulting dem Kunden Speicherplatz auf seinem Webserver zur Verfügung.
(3) Bei der Überlassung des Speicherplatzes auf dem Webserver schließt SAM Consulting jegliche verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel des Webservers aus. Spätere Einwendungen wegen offener oder verdeckter Mängel sind damit ausgeschlossen.
(4) Der Kunde erhält keinen unmittelbaren Schreibzugriff auf den zur Verfügung gestellten Webseiten-Speicher. Änderungen am Datenbestand des Kunden und Aktualisierungen erfolgen nach Maßgabe der Absätze (9) und (10).
(5) Soweit Dritte über einen Internet-Zugang verfügen, können sie die Webseite des Kunden rund um die Uhr weltweit abrufen. SAM Consulting sagt eine Erreichbarkeit des Webservers von 97 % im Jahresmittel zu. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Providers liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter usw.) über das Internet nicht zu erreichen ist.
(6) Die Haftung wegen Unterbrechungen und Störungen, die auf Telekommunikationsdienstleistungen beruhen, ist beschränkt auf die Höhe des für SAM Consulting möglichen Rückgriffs gegen den jeweiligen Telekommunikationsdienstleistungsanbieter. SAM Consulting haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu dem vertragsgegenständlichen Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in ihrem Einflussbereich liegen.
(7) Der Kunde ist berechtigt, andere Unternehmen oder deren Waren und Dienstleistungen auf dem Webserver darzustellen. Die Haftung für die Drittpräsentation übernimmt in jedem Fall der Kunde.
(8) SAM Consulting bleibt es vorbehalten, den Einsatz solcher Techniken zu untersagen,
– die den Webserver übermäßig stark belasten;
– die ihm im Hinblick auf die Netz- und Serversicherheit bedenklich erscheinen;
– für die Software erforderlich ist, zu deren Nutzung SAM Consulting und/oder der Kunde nicht berechtigt ist;
– durch deren Einbindung SAM Consulting ein zeitlicher oder finanzieller Einrichtungsmehraufwand bei der Bereitstellung und/oder Pflege der Webseite entsteht, soweit nicht der Kunde diesen Mehraufwand angemessen gesondert vergütet. Im Übrigen ist der Kunde bei der Gestaltung seiner Seiten hinsichtlich der Wahl der technischen Möglichkeiten frei.
(9) Aktualisierungen und sonstige Änderungen werden durch SAM Consulting in den schriftlich vereinbarten Intervallen nach Maßgabe der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten vorgenommen. Sind solche Intervalle nicht schriftlich vereinbart, so wird SAM Consulting Aktualisierungen einmal monatlich vornehmen. Der Kunde hat SAM Consulting die gewünschten Änderungen spätestens drei Werktage vorher mitzuteilen und ggf. die erforderlichen Daten per E-Mail oder auf einem Datenträger zur Verfügung zu stellen bzw. den Datenbestand nach Maßgabe dieses Absatzes entsprechend zu ändern. SAM Consulting ist – soweit nicht schriftlich abweichend vereinbart – nicht verpflichtet, Datenmaterial zu akzeptieren, wenn es nicht in elektronischer Form zur Verfügung gestellt wird.
(10) Auf Wunsch des Kunden räumt ihm SAM Consulting die Möglichkeit ein, eine – von Dritten nicht abrufbare – Kopie seiner Webseite mittels eines Datentransferprotokolls (FTP) selbst zu speichern, zu verändern oder zu ergänzen. Hierzu stellt SAM Consulting dem Kunden ein Passwort zur Verfügung, mit dem über das Internet auf diese Kopie zugegriffen werden kann. Der Kunde verpflichtet sich, vergebene Passwörter streng geheim zu halten und SAM Consulting unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass Dritten ein Passwort bekannt ist. SAM Consulting wird die vom Kunden vorgenommenen Änderungen in die Präsenz des Kunden nur übernehmen, soweit Bestimmungen des Vertrages nicht entgegenstellen.
(11) SAM Consulting ist für fremde Informationen, die sie für den Kunden speichert, nicht verantwortlich, sofern
1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information hat und ihr im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder
2. sie unverzüglich tätig geworden ist, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt hat.
§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für alle Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist der Sitz von SAM Consulting, soweit sich nicht aus dem Einzelvertrag etwas anderes ergibt.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz von SAM Consulting, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl auch am Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages als Ganzes nicht berührt. Stand Juni 2002